Tätigkeitsschwerpunkte
Familienrecht
Die Problemfelder im Familienrecht sind sehr vielfältig. Nicht nur rechtliche Probleme sind breit gefächert, sondern auch die private, menschliche Komponente darf man nicht außer Acht lassen.
Jeder Fall im Familienrecht ist individuell und nicht einfach nach einem bestimmten Schema zu lösen.
Kostenlose Informationen aus dem Internet oder von Dritten können eine erste Orientierung sein, eine fundierte und umfassende Beratung kann dies aber nicht ersetzen.
Sie brauchen keine überhöhten Gebühren für eine erste Beratung in unserer Kanzlei fürchten.
Für eine Erstberatung berechnen wir 50,00 EUR. Für eine individuelle und persönliche Beratung nehmen Sie einfach per Telefon, Mail, Brief oder Fax Kontakt mit uns auf.
Im Bereich des Familienrechts bieten wir vor allem Hilfe in folgenden Bereichen:
Durchführung von Ehescheidungsverfahren
Beratung in der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Berechnung von Kindes-, Volljährigen-, Verwandten-, sowie Ehegattenunterhalt
Interessenvertretung im Bereich des Sorgerechts, Aufenthaltsbestimmungsrechts
sowie des Umgangsrechts
Prozessvertretung in Vaterschaftsanfechtungsfragen
Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen und
vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen
Erbrecht
Zivilrecht/ Privatrecht
Im Bereich des Privatrechts geht es vor allem um die Regelung rechtlicher Beziehungen zwischen Bürgern, oder/und Firmen.
Wir beraten Sie unter anderem zu Fragen des
Mietrechts
Abschlusses und/oder der Beendigung eines Mietverhältnisses
Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
Streitigkeiten bei Mietkündigungen
Mietmängel, Mietminderungen, Betriebskostenabrechnungen
Räumungsklagen
Kaufrecht
Abschluss von Kaufverträgen
Rechte- und Pflichten aus Kaufverträgen (Mängel, Umtausch, Schadensersatz)
Anwendung von AGB-Regeln
Arbeitsrecht
Insbesondere vertreten wir Arbeitnehmer. Oft ist es gut, sich frühzeitig über seine Rechte und Pflichten zu informieren, bevor das Arbeitsverhältnis grundlegend gestört ist oder bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde.
Im Bereich des Arbeitsrechts sind wir Ansprechpartner für:
Erhebung von Kündigungsschutzklagen jeglicher Art
Die gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von Lohnforderungen und Lohnnebenforderungen
Beratung bei Störungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen
Strafrecht
Unsere Tätigkeit im Strafrecht umfasst die Beratung und Verteidigung in allen Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ziel ist es in jedem Verfahrensabschnitt eine optimale Verteidigung des Angeschuldigten- oder Angeklagten zu gewährleisten.
Von der ersten Akteneinsicht bis zum Rechtsmittelverfahren werden Sie von einem Ansprechpartner betreut.